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Mitglieder-Information: Relevante Fristen

Wir nähern uns mit großen Schritten dem Jahresende und deshalb sei an dieser Stelle auf zwei Fristen hingewiesen, die laut unseren Statuten für unsere Mitglieder von besonderem Belang sind:

Beitragszahlung:
  
Die Zahlung des Jahresbeitrags für das Jahr 2024 hat bis zum 1. Dezember 2023 zu erfolgen. Falls ihr nicht ohnehin einen Dauerauftrag eingerichtet habe, dann könnte ihr in eurem Onlinebanking eine Terminüberweisung tätigen, um den Termin nicht zu verpassen. Bitte zahlt pünktlich und erspart unserem Schatzmeister ausstehenden Beiträgen hinterherrennen zu müssen.

Sollte aus wichtigen Gründen eine Beitragszahlung nicht möglich sein, dann sucht bitte von euch aus das Gespräch mit dem Vorstand, um eine Lösung zu finden.

Kündigungsfrist:
  
Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich und bis spätestens 31.10.2023 erfolgen, eure Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten endet dann am 31.12.2023. Nach dem 31.10.2023 eingehende Kündigungen werden entsprechend erst zum 31.12.2024 wirksam, der Jahresbeitrag für das Folgejahr muss dann in voller Höhe geleistet werden.

Und auch hier die Bitte, wenn irgendwo die Säge klemmt: Redet vorher mit dem Vorstand, bevor ihr am Ende wegen einer unüberlegten Kündigung ohne Verein und ohne Trainingsmöglichkeit dasteht, was zum Widerruf der für den Bedürfnisgrund „Schießsport“ erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis(se) und damit der entsprechenden Waffenbesitzkarte(n) führen kann.